Paniktürbeschläge
Der sichere Weg nach draußen
Die Funktionstüchtigkeit von Türen in Fluchtwegen muss hohen Sicherheitsanforderungen genügen.
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Paniktürbeschläge sind mechanische Sicherungsvorrichtungen in Notausgangs-, Flucht- bzw. Paniktüren, die einerseits ein Gebäude vor unerlaubtem Zutritt schützen, andererseits sicherstellen, dass in Gefahrensituationen Personen im Inneren flüchten können.
Paniktürbeschläge werden für Örtlichkeiten mit hohem Personenaufkommen empfohlen, wo in einer Ausnahmesituation, wie z. B. bei einem Feuer, viele Menschen gleichzeitig das Gebäude durch eine Tür verlassen müssen. Neben ihrer sogenannten Panikfunktion werden Fluchttüren in der Regel auch als Brand- und Rauchschutztüren ausgestattet.
In den Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien ist verbindlich festgelegt, dass sich verriegelte Türen im Bereich von Fluchtwegen sowie an Notausgängen jederzeit von innen mit einem waagerechten Schwenkgriff, der über die gesamte Türfläche reicht, ohne Schlüssel öffnen lassen müssen.
Die verwendeten Beschläge müssen alle einzeln bauaufsichtlich zugelassen sein. Darüber hinaus brauchen Paniktüren, einschließlich Zarge und Wandanschluss, komplette Türzulassungen. Wer Paniktüren herstellt und einbaut, übernimmt eine besonders hohe Verantwortung für die öffentliche Sicherheit. Auf allen verbauten Paniktürverschlüssen müssen klar die verschiedenen Informationen gekennzeichnet werden (Hersteller, Klassifizierung nach Norm, Nummer und Datum dieser Norm, Monat und Jahr der Fertigmontage).
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